Die Kernaussage der neuen Gartenordnung

 

Der Kleingarten dient dem Erhalt und der Verbesserung von ökologischen Verhältnissen zum Schutz des Klimas und der Artenvielfalt. Die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens berücksichtigt werden. Anzustreben sind eine biologische Bewirtschaftung des Kleingartens und eine Gestaltung mit natürlichen Materialien.

Widerstandsfähige, standortgerechte und Insektenfördernde Pflanzen sowie das Anpflanzen von Vogelschutz- und Bienennährgehölzen ist zu fördern.

Jeder Garten muß einen Kompostplatz einrichten. Zum Kompostieren, Mulchen oder im Totholzhaufen muß organisches Material verwertet werden.

Das Ziel ist es, beim Kleingärtner das natur- und umweltbewusste Handeln zu fördern und Interesse für den Naturgarten zu wecken.

 

 

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