23. Februar 2023
Das Ende des traditionellen Gartenweges
Der traditionelle Gartenweg besteht aus nebeneinander verlegten 30x30cm oder 40x40cm großen Wegeplatten aus Beton gesäumt von Randsteinen, ebenfalls aus Beton. Bis zum 31. Dezember durften damit ein Drittel der Gesamtgröße des Gartens versiegelt werden.
Das ist seit dem 1. Januar 2023 anders. Die neue Gartenordnung sieht vor, das maximal nur noch 50 Quadratmeter versiegelt werden dürfen. Spätestens zum Pächterwechsel müssen diese entsiegelt werden. Der dabei entstehende Überschuss an Wegeplatten muß als Bauschutt vom Pächter entsorgt werden. Die dabei anfallenden Kosten trägt der Pächter.
18. Januar 2024
Winter 2023 / 2024
Nachdem es gestern den ganzen Nachmittag und auch während der vergangenen Nacht stundenweise geschneit hatte, begrüßte uns heute Morgen strahlende Sonne.
Eigentlich sah alles wunderschön aus, außer ein paar Kaninchen war noch niemand dagewesen.
22. Dezember 2023
Wintersonnenwende 2023 - Schwere Sturmschäden
Wow!
Böses Erwachen am Morgen danach. Mit Böen bis zu 72 kmh hat in der Nacht zum 22. Dezember ein schwerer Sturm erheblichen Schaden verursacht. Den fast neuen Vereinspavillon hat es erwischt. Das Gestänge ist verbogen und die Plane zerrissen. Das wirft natürlich die Frage auf, wie es dazu kommen konnte.
18. November 2023
Gartenbegehung 2023 - Teil 2 - Die Begehung
Hallo Leute,
heute war der Tag der Wahrheit. Die Begehung begann aufgrund des einsetzenden Regens etwa 10 Minuten früher als geplant. Ein Team von 3 Mitgärtnern schritt durch die Gartenpforte und unaufhaltsam auf mich zu.
Alles soweit ok, bis auf die Magnolie. Die ist zu hoch und muß auf 4m begrenzt werden.
Einspruch!
8. November 2023
Gartenbegehung 2023 - Teil 1 - Ankündigung
Heute sah ich die Ankündigung der alljährlichen Begehung im Schaukasten ausgehängt. Die Schwerpunkte der Begehung wurden dort in Form einer Liste dargestellt. In der linken Spalte ist die Auflistung der vorhandenen Mängel zu erkennen, rechts davon die damit verbundenen Auflagen:
4 Punkte fallen mir hier auf:
- Mangel: Fehlende Nutzfläche - Auflage: Anlegen von Nutzfläche
- Mangel: Zu viele Spielgeräte /Erlaubt sind drei) - Auflage: Entfernung der Spielgeräte
- Mangel: Hecken zu hoch - Auflage: Formschnitt der Hecken auf 1,25 Meter
- Mangel: Baumhöhen - Auflage: Bäume kürzen auf 4 Meter
Darauf möchte ich hier einmal eingehen.