Schauen wir uns mal an, was die neue Gartenordnung dazu sagt:
Zu Punkt 1 - Mangel: Fehlende Nutzfläche
Dazu finde ich auf Seite 3 der Gartenordnung unter §1 Absatz 5 Punkt 1: Bei der Bewirtschaftung des Kleingartens ist vor allem die kleingärtnerische Nutzung sicherzustellen. Im Sinne des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) ist dies gegeben, wenn mehr als ein Drittel des Pachtgrundstücks für den Anbau von Obst, anderen essbaren Früchten und Gemüse verwendet werden. Gemüsekulturen können auch in Form von Permakulturen, Hügel- und Hochbeetkulturen, sowie Mischkulturen angelegt werden.
Nirgendwo steht da was von einjährigen Kulturen. Wenn damit Gemüsekulturen gemeint sein sollen, dann können diese aber auch in Form von Permakulturen, Hügel- und Hochbeetkulturen sowie Mischkulturen angelegt werden.
Zu Punkt 2 - Mangel: Zu viele Spielgeräte (Erlaubt sind 3)
Auf Seite 15 der Gartenordnung unter §7 lese ich:
Absatz 10 Punkt 10.1: Pro Garten ist das Aufstellen von einem Spielhaus oder einem Spielturm ... gestattet.
Absatz 11 Punkt 10.1: Ein handelsübliches Planschbecken in einfacher Ausführung ... kann, nach Genehmigung durch den Vereinsvorstand, aufgestellt werden. Das Aufstellen ist nur im Zeitraum vom 01.04. bis 30.09. eines jeden Jahres gestattet.
weiter auf Seite 16:
Absatz 12Punkt 12.1: Pro Garten ist das Aufstellen von einer Rutsche oder einer Schaukel erlaubt.
Absatz 13: Pro Garten ist das Aufstellen von einer Sandkiste ... erlaubt.
Absatz 13: Pro Garten ist das Aufstellen von einem Trampolin ... erlaubt.
Also 1 Spielhaus oder -turm, 1 Planschbecken, 1 Rutsche oder Schaukel, 1 Sandkiste und 1 Trampolin macht insgesamt 5 Spielgeräte die erlaubt sind.
Zu Punkt 3 und 4 - Mangel: Höhen von Hecken und Bäumen
Die entsprechende Regel finden wir auf Seite 22 unter §8 (Anpflanzungen):
- Punkt 3 - Hecken auf oder mit weniger als 1m Abstand zur Grundstücksgrenze sind auf eine Höhe von max. 1,50 m zu begrenzen.
- Punkt 4 - Hecken auf der Grenze zum Gartenweg der Kleingartenanlage sind auf eine Höhe von 1,50 m zu begrenzen.
- Punkt 5 - Alle anderen Hecken, Sträucher und Bäume innerhalb des Gartens dürfen eine Höhe nicht überschreiten, die dem Abstand zur nächst liegenden Grundstücksgrenze entspricht (gemessen vom Hauptstamm). Unbeschadet dieser Regelung kann ein hoch oder halbstämmiger Obstbaum bis zu einer max. Höhe von 4 m mittig im Garten als Schattenbaum gepflanzt werden.
Fassen wir das einmal zusammen:
Hecken auf der Grenze zum Gartenweg sowie Hecken mit weniger als 1 Meter Abstand zum Nachbargarten dürfen eine maximale Wuchshöhe von 1,5 Metern haben. Die auf der Mangelliste benannte Höhe von 1,25 Metern nicht richtig. Auch von Formschnitt ist nirgendwo die Rede.
Alle anderen Hecken, Sträucher und Bäume dürfen höher sein, und zwar genauso hoch wie der Abstand der jeweiligen Pflanze zum nächsten Zaun beträgt. Ist eine Pflanze zum Beispiel 7 Meter vom nächsten Zaum entfernt, dann darf diese eine Höhe von 7 Metern erreichen, bei einem Abstand vom Zaun von 10 Metern sogar eine Höhe von 10 Metern. Jedenfalls solange dein Nachbar nichts dagegen hat sollte dein Baum den Nachbargarten beschatten. Hat dein Nachbar etwas dagegen dann musst du deine Pflanze soweit zurückschneiden das diese den Nachbargarten nicht mehr beschattet.
Übernimmt zum Beispiel ein neuer Pächter den Nachbargarten und du hattest im Einvernehmen mit deinem alten Nachbarn eine Pflanze so hoch wachsen lassen das der Nachbargarten zwar beschattet wird aber dein alter Nachbar hatte nichts dagegen, dann mußt du, wenn dein neuer Nachbar darauf besteht, die Pflanze soweit zurückschneiden das diese das Nachbargrundstück nicht mehr beschattet.
Eine Sonderregelung besteht darin das wenn dein Garten zum Beispiel nur 6 Meter breit ist du auf der Mitte, also jeweils 3 Meter vom rechten und linken Zaun entfernt ist, einen halbstämmigen Obstbaum pflanzt. Obwohl dieser eigentlich nur 3 Meter hoch sein dürfte (Abstand zum nächsten Gartenzaun), darf dieser aufgrund dieser Sonderegelung 4 Meter hoch sein, selbst wenn dieser den Nachbargarten beschattet.
Fazit: Scheinbar hat der Vorstand die Mängelliste vom Vorjahr übernommen als die Regeln noch anders waren.